Informationen zu SEPA

SEPA – einheitliche Zahlungsinstrumente für Europa

Die Vereinheitlichung des Zahlungsverkehrsraums ist Teil der Umsetzung des europäischen Binnenmarktes. Ein entscheidender Schritt dahin war die Einführung des Euro.

Bislang fehlten einheitliche Verfahren für den gesamten Zahlungsverkehr der Euro-
päischen Union (EU). Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet. Ziel ist SEPA – die Single Euro Payments Area.

SEPA umfasst die 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liech-
tenstein, Norwegen und die Schweiz. In diesen Ländern werden heute 31 verschie-
dene Zahlungssysteme betrieben. Mit dem gemeinsamen SEPA-Verfahren können nun sowohl inländische als auch grenzüberschreitende Zahlungen in Euro einheitlich ausgeführt werden.

Ihre Vorteile durch SEPA

Der europaweit einheitliche Standard für Euro-Zahlungen vereinfacht die Abwicklung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs.

  • Zahlungseingänge sind schneller auf Ihrem Konto (ab 2012 ein Tag Laufzeit für SEPA-Überweisungen).
  • Der grenzüberschreitende Einzug von Lastschriften wird ermöglicht.
  • Genauer Fälligkeitstag von Lastschriften ermöglicht eine bessere Liquiditätsplanung.

Verbesserte Zuordnung von Zahlungen, da Verwendungszweckinformationen (bis zu 140 Zeichen) garantiert weitergeleitet werden.

SEPA Bezahlverfahren

1) SEPA-Überweisung

Für SEPA-Überweisungen wurde eine Reihe von Vorgaben getroffen, um eine stan-
dardisierte Verarbeitung zu ermöglichen:

  • Überweisungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer erfolgen immer in Euro.
  • Die Gutschrift auf dem Empfängerkonto erfolgt innerhalb von 3 Bankarbeitstagen (ab 01.01.2012 innerhalb eines Tages).
  • Die Konten von Auftraggeber und Begünstigtem werden durch die IBAN (International Bank Account Number) identifiziert. Sie ist eine standardisierte internationale Bankkontonummer, die im Rahmen von SEPA für nationale und internationale Zahlungen verwendet wird. Die Länge der IBAN ist in Abhängigkeit vom jeweiligen Land unterschiedlich und kann bis zu 34 alphanumerische Zeichen beinhalten.
  • Über den BIC (Bank Identifier Code) werden die Auftraggeber- und die Empfän-
    gerbank identifiziert. Der BIC ist die international standardisierte Bankleitzahl eines Kreditinstitutes. Sie hat 8 bzw. 11 alphanumerische Stellen.

SEPA-Überweisungen können Sie bereits seit 2008 über die Volkswagen Bank GmbH ausführen.

2) SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschrift soll nicht nur das heutige nationale Lastschriftverfahren ablösen, sondern auch den grenzüberschreitenden Einzug von Forderungen innerhalb der SEPA-Teilnehmerländer ermöglichen.

SEPA-Lastschriften weisen im Vergleich zur heutigen nationalen Lastschrift folgende Besonderheiten auf:

  • Für den Einzug von SEPA-Lastschriften ist die Erteilung eines Mandates notwendig. Die heutigen Einzugsermächtigungen berechtigen nicht zum Einzug von Forderungen durch die SEPA-Lastschrift.
  • Mandate enthalten eine Mandatsreferenz zur eindeutigen Identifizierung des Zahlungsempfängers durch den Zahlungspflichtigen.
  • Unternehmen und Personen, die SEPA-Lastschriften bei ihrer Bank einreichen möchten, müssen im Vorfeld bei der Bundesbank eine kostenfreie Gläubiger-Identi-
    fikationsnummer (Creditor Identifier) beantragen. Diese kann anschließend im gesamten SEPA-Raum verwendet werden.
  • Kundenkonten werden durch die IBAN (International Bank Account Number) und die Bank durch den BIC (Bank Identifier Code) identifiziert.
  • Es gibt ein festes Fälligkeitsdatum jeder Lastschrift, welches durch den Lastschrif-
    teinreicher festgelegt wird. Erst am Fälligkeitstag erfolgt die Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen.
  • Die SEPA-Lastschrift muss vom Zahlungsempfänger so eingereicht werden, dass sie rechtzeitig zum Fälligkeitsdatum beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen vorliegt. Abhängig davon, ob es sich um die erste oder eine Folgelastschrift handelt, ergeben sich folgende Vorlagefristen für die Vorlage beim Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen:

        5 Tage für den ersten Lastschrifteinzug, 2 Tage für alle Folgelastschriften
        1 Tag bei einer Firmenlastschrift.

Es wird zwischen der SEPA-Basislastschrift und der SEPA-Firmenkundenlastschrift unterschieden. Der Unterschied besteht vor allem in der Möglichkeit der Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen:

SEPA-Basislastschrift: Rückgaben durch den Zahlungspflichtigen bis zu 8 Wochen nach Belastung des Kontos.

SEPA-Firmenkundenlastschrift: Rückgaben durch den Zahlungspflichtigen nach Einlösung sind nicht möglich.

Die Volkswagen Bank GmbH wird Ihnen im ersten Schritt ab dem 01.11.2010 die „passive SEPA-Fähigkeit“ anbieten. Das bedeutet, dass Ihr Kontokor-
rentkonto bei der Volkswagen Bank GmbH mit der SEPA-Lastschrift belastet werden kann.

Die „aktive SEPA-Fähigkeit“, also die Einreichung von SEPA-Lastschriften zum Einzug und zur Gutschrift des Gegenwertes auf Ihrem Konto, werden wir Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Team der Kontoführung gern zur Verfügung. Die Kontoführung erreichen Sie unter der Telefonnummer (0531) 212 20 44.